Neu-Abstimmung im EU-ParlamentKonservative scheitern mit Verfahrenstrick bei freiwilliger Chatkontrolle

Die Konservativen wollten ein grundrechtsfreundliches Votum des EU-Parlaments mit einer Neu-Abstimmung aushebeln. Das hat nicht funktioniert. Die Folge des Manövers: Die Chatkontrolle 1.0 wird vorerst nicht verlängert und Anfang April auslaufen. Da ein solcher Vorgang sehr selten ist, bleiben viele Fragen offen.

Das Bild zeigt ein Wahlergebnis des Europäischen Parlaments mit 631 Ja-Stimmen, 228 Nein-Stimmen und 311 Enthaltungen. Der Bericht lautet SIPPEL A10-0040/2026. Es handelt sich um einen Kommissionsvorschlag.
Klare Ablehnung für den Vorschlag der EU-Kommission im EU-Parlament. – Alle Rechte vorbehalten EU-Parlament

Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit eine Vorlage der EU-Kommission für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Die konservative EVP-Fraktion hatte in einem ungewöhnlichen parlamentarischen Verfahren eine erneute Abstimmung über das Thema erzwungen – und ist damit nun gescheitert.

Das ganze Verfahren war umstritten. Die Konservativen im Europa-Parlament hatten nach einem grundrechtsfreundlichen Abstimmungsergebnis eine neuerliche Abstimmung angesetzt und dabei die Regeln des Europaparlaments aufs Äußerste ausgereizt. Zuvor hatte das Parlament am 11. März eine Abkehr von der anlasslosen Massenüberwachung bei der Chatkontrolle 1.0 beschlossen und Maßnahmen nur noch auf Verdacht erlaubt. Daraufhin hatte der Rat der EU die Trilog-Verhandlungen zum Thema sehenden Augen scheitern lassen, wie eingestufte Protokolle, die netzpolitik.org veröffentlicht hat, belegen.

In der heutigen Abstimmung wurden die Änderungsanträge 29 (Ratsposition, eingereicht durch EVP), 34 (Beschränkung auf bekanntes Material) und 36 (Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) vom Parlament angenommen, der Vorschlag der EU-Kommission scheiterte jedoch deutlich.

Da eine erneute Abstimmung ein sehr seltenes Phänomen ist, ist nun unklar, ob es in dieser Sache zu erneuten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission kommt. Sicher ist in jedem Fall, dass die erste Lesung damit abgeschlossen ist und die freiwillige Chatkontrolle 1.0 Anfang April ausläuft, weil sie ohne gesetzliche Grundlage nicht weitergeführt werden kann.

„Druck, Schmutz und Fake-Behauptungen“

Vor der Abstimmung hatte sich die verantwortliche sozialdemokratische Abgeordnete Birgit Sippel mit deutlichen Worten an das Parlament gewendet. Das Parlament habe vor zwei Wochen mit breiter Mehrheit eine Position abgestimmt, die Verantwortung für Kinder und Grundrechte gleichermaßen annehme.

Mit dieser Position sei das Parlament in die Trilog-Verhandlungen gegangen, wo der Rat sich einer Auseinandersetzung entzogen habe, ja „nicht am Verhandlungstisch angekommen“ sei. Sie kritisierte auch, wie im Vorfeld der Neu-Abstimmung Druck aufgebaut und mit Schmutz und Fake-Behauptungen“ geworfen worden sei.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Jetzt abonnieren

Im Vorfeld der heutigen Abstimmung hatte sich sogar Bundeskanzler Merz im Bundestag für eine anlasslose Chatkontrolle stark gemacht, mehrere EU-Kommissare mahnten in einem Schreiben an die EU-Abgeordneten, das Politico zuerst im Original veröffentlichte, für anlasslose Überwachung zu stimmen.

In einer Pressemitteilung kurz vor der Abstimmung hatte die EVP die Sozialdemokratische Fraktion aufgefordert, für ihren Vorschlag zu stimmen, weil sonst die EU angeblich ihre Fähigkeit zur wirksamen Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet verlieren würde.

Grüne kritisieren Verfahrenstricks

Markéta Gregorová, die Schattenberichterstatterin der Fraktion der Grünen/EFA kommentierte in einer Pressemitteilung die Neu-Abstimmung kritisch, sie schade der Glaubwürdigkeit des Parlaments. „Die EVP nutzt Verfahrenstricks, um einen Standpunkt wieder aufzugreifen, auf den sich das Parlament bereits geeinigt hatte.“ Nachdem die Gespräche mit dem Rat gescheitert waren, hätte das Dossier von der Tagesordnung gestrichen werden müssen, so Gregorová weiter. Dieser Antrag war aber abgelehnt worden.

„Stattdessen haben die Konservativen es in seiner ursprünglichen Form wieder auf die Tagesordnung gesetzt, um die Änderungsanträge des Parlaments zu umgehen und die wahllose Massenüberwachung im Spiel zu halten.“ Gregorová sieht den Vorgang als „gefährliches Signal“, dass demokratische Entscheidungen rückgängig gemacht werden können, wenn Regierungen einfach lange genug warten.

Vorbote für die permanente Chatkontrolle?

Die Chatkontrolle 1.0 ist eine Übergangsregelung, die seit 2021 in Kraft ist und Anfang April ausläuft. Sie regelt, dass Plattformen und Internet-Anbieter auf freiwilliger Basis entgegen der EU-Privacy-Richtlinie Inhalte und Kommunikation nach Bildern von sogenanntem Kindesmissbrauch (CSAM) scannen dürfen.

Ungleich wichtiger ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.

Wir sind communityfinanziert

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.

Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.

„Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß“

Konstantin Macher vom Verein Digitale Gesellschaft kommentiert die Abstimmung gegenüber netzpolitik.org: „Rat und Konservative haben mit ihren politischen Tricksereien das Scheitern der Verhandlungen zu verantworten. Damit haben sie unabsichtlich die Chatkontrolle-Massenüberwachung beendet. Zielgerichtete Maßnahmen wären möglich gewesen – aber ihre Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß.“

Das Ergebnis sei „eine Klatsche“ für die Europäische Kommission. Diese habe die Abgeordneten von Anfang an nicht ernst genommen und ihre gesetzlichen Pflichten zur Evaluation der Ausnahmeregelung nicht erfüllt.

„Mitgliedstaaten zeigten keinerlei Flexibilität“

Die Konservativen (EVP) werfen in einer Pressemitteilung nun den Sozialdemokraten vor, sie seien schuld daran, dass Kinder nun ungeschützt seien. Die Sozialdemokratin Birgit Sippel hingegen schreibt in einer Pressemitteilung, dass die Verhandlungen zwischen den Institutionen zuletzt „aufgrund der mangelnden Flexibilität der Mitgliedstaaten“ gescheitert seien. Das Parlament lasse sich nicht vom Co-Gesetzgeber zum Ja-Sager degradieren. Die Konservativen seien in ihrer Rolle als fügiger Erfüllungsgehilfe des Rates gescheitert.

Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit seien Kompromisse nötig, so Sippel: „Wir waren dazu bereit, die Verhandler von Seiten der Mitgliedstaaten zeigten jedoch keinerlei Flexibilität. Sie sind es, die die Gespräche ohne Ergebnis beendet haben und nun in Kauf nehmen, dass die Interim-Verordnung nicht verlängert wird.“

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

6 Ergänzungen

  1. „Im Vorfeld der heutigen Abstimmung hatte sich sogar Bundeskanzler Merz im Bundestag für eine anlasslose Chatkontrolle stark gemacht“.
    War klar, dass der versucht, uns damit ein weiteres Messer in den Rücken zu stechen. Ich frage mich allmählich wirklich, was wir in dem seinen Augen sind.

    Gut, dass das Parlament standhaft geblieben ist.
    Und hoffentlich bleibt es das auch im Trilog um die verpflichtende Chatkontrolle

    „Gregorová sieht den Vorgang als „gefährliches Signal“, dass demokratische Entscheidungen rückgängig gemacht werden können, wenn Regierungen einfach lange genug warten.“
    Tja und jeder in der EU schwingt immer große Töne von Demokratie und erwartet Vertrauen vom Volk.
    Wie soll das bei diesen böswilligen Machenschaften möglich sein?

    1. Liegt aber auch an der Komplexitätsreduktion der Tagesschau. Das Thema und der Vorgang sind ja schon ordentlich komplex, alleine schon Chatkontrolle 1.0 und 2.0 unterscheiden, Trilog usw….

  2. Wie genau ist es zu verstehen, dass die EVP den Vorschlag der Kommission, die freiwillige Chatkontrolle zu verlängern, am Ende fast geschlossen abgelehnt hat? War es nicht die EVP, die eine Neuabstimmung forcieren wollte?

  3. „Das Parlament lasse sich nicht vom Co-Gesetzgeber zum Ja-Sager degradieren.“

    Es ist schlimm genug, dass sich das Parlament bereits vom Gesetzgeber zum lediglichen Co-Gesetzgeber hat degradieren lassen: Die EU-Komission sollte Gesetze erbitten & das Parlament in seinen Arbeitsgruppen sie ausformulieren & ggf. beschließen.

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.